Von der Reichswehr zur Wehrmacht

 

Allgemein:

Nachdem der Erste Weltkrieg im Jahr 1918 mit einer Niederlage für das deutsche Kaiserreich geendet hatte, wurden den Deutschen mit dem am 28.06.1919 unterzeichneten Friedensvertrag von Versailles, harte Bedingungen für das Aufstellen einer künftigen Armee auferlegt. Jeder Truppenteil der neu aufgestellten Reichswehr, die nur aus Heer und Marine bestand, durfte nur eine bestimmte Anzahl an Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren enthalten. Das Heer durfte nach diesen Bedingungen eine Stärke von 100000 Mann, inklusive 4000 Offiziere haben. Die Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht war zudem nicht möglich, da nur Freiwillige in der Reichswehr eingestellt werden durften. Dieser Nachteil entwickelte sich aber im Nachhinein in gewisser Weise zum einen Vorteil, von dem auch noch die spätere Wehrmacht profitieren sollte. Das Heer wurde so in 2 Gruppenkommandos mit 7 Infanterie- und 3 Kavalleriedivisionen zusammengefasst. Zu der Begrenzung der Truppenstärke kam als besonders erschwerend noch hinzu, das auch die Anzahl sowie die Art der Bewaffnung der Reichswehr beschränkt war. Es wurde den Deutschen z.B. gänzlich untersagt eine Luftwaffe zu besitzen. Aber auch Panzerkampfwagen und sonstige schwere und überschwere Waffen waren Verboten worden.

Man hatte aber trotzdem, teilweise schon in den Zwanziger Jahren, heimlich damit begonnen verbotene Waffen zu entwickeln oder zu testen. Ende 1933, als Adolf Hitler endgültig die politische Führung im Deutschen Reich übernommen hatte, wurde dann verstärkt an dem Ausbau des Reichsheeres gearbeitet. Für diesen Ausbau lagen allerdings schon seit längerem Pläne bereit, es war also keineswegs ein Vorgang der von einem Tag auf den anderen initiiert wurde.

Mit dem "Gesetz über den Aufbau der Wehrmacht" vom 16.03.1935, führte man die allgemeine Wehrpflicht wieder ein und legte die Stärke des Friedensheeres (nur Heer, nicht Marine und Luftwaffe) auf 12 Korpskommandos und 36 Divisionen fest. Hiermit wurde der Versailler Vertrag von Deutschland einseitig aufgekündigt und die Tarnung zum Aufbau, sowie alle Beschränkungen des Vertrages fielen weg. Mit dem Wehrgesetz vom 21.05.1935 wurden nun folgende Bezeichnungen festgelegt: "Die Wehrmacht des Deutschen Reiches besteht aus dem Heer, der Kriegsmarine und der Luftwaffe." Hiermit war nun die Wehrmacht geboren und in den folgenden Jahren wurde, nun in aller Öffentlichkeit und nicht mehr im Geheimen, die Armee stetig weiter ausgebaut. Hierbei kam der Truppe der sehr hohe Ausbildungsstand der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften, die aus der Reichswehr übernommen wurden, zu Gute. Dieser hohe Ausbildungsstand war, wenn man so will, ein positiver Nebeneffekt der Auflagen des Versailler Vertrages. Da die Truppenstärke der Reichswehr, also die Quantität, begrenzt war, musste dieses durch den hohen Ausbildungsstand, die Qualität, auf körperlichem sowie auch geistigem Niveau ausgeglichen werden. Infolgedessen wurden die Soldaten der Wehrmacht sehr gut ausgebildet, was sich in den ersten Feldzügen des zweiten Weltkrieges bewähren sollte.

Da aber in den Anfängen trotzdem nur eine begrenzte Anzahl an schweren Waffen zur Verfügung stand, muss man die Wehrmacht der frühen Jahre eher als relativ schwach bezeichnen. Die Erfolge in den Anfängen des Krieges wurden vor allem, durch den hohen Ausbildungsstand der Soldaten, sowie teilweise auch durch die Qualität der vorhandenen Materialien, erreicht.

 


 

Die Kommandobehörden

 

Zusammen mit dem Aufbau der neuen Wehrmacht, wurden auch die obersten Kommandobehörden und Dienststellen umbenannt. Hier eine kurze Zusammenfassung.

 

Bisherige Bezeichnung Neue Bezeichnung Gesetz/Verfügung

Reichswehr

 

Wehrmacht

 

Nach Wehrgesetz vom 21.05.1935

 

Reichswehrministerium, Reichswehrminister

 

Reichskriegsministerium, Reichskriegsminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht

 

Nach Verfügung vom 01.06.1935

 

Chef der Heeresleitung

 

Oberbefehlshaber des Heeres

 

Nach Verfügung vom 01.06.1935

 

Heeresleitung

 

Dienststelle des Oberbefehlshaber des Heeres

(Umbenennung in Oberkommando des Heeres)

 

Nach Verfügung vom 01.06.1935

(Nach Verfügung vom 18.02.1936)

 

Chef des Truppenamtes

 

Chef des Generalstabes des Heeres

 

Nach Verfügung vom 10.07.1935 mit Wirkung vom 01.07.1935

 

Truppenamt

 

Generalstab des Heeres

 

Nach Verfügung vom 10.07.1935 mit Wirkung vom 01.07.1935

 

Führerstab

 

Generalstab

 

Nach Verfügung vom 13.04.1935 mit Wirkung vom 01.05.1935

 

Gruppe, Gruppenkommando

 

Heeresgruppe, Heeresgruppenkommando

 

Nach Verfügung vom 30.03.1938 mit Wirkung vom 01.04.1938

 

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Armeekorps, Korpskommando

 

Aufgestellt nach "Gesetz zum Aufbau der Wehrmacht" vom 16.03.1935

 

Nach einer Verfügung vom 04.02.1938 wurde aus dem bisherigen Wehrmachtamt des Reichskriegsministerium, das Oberkommando der Wehrmacht (OKW), welches nun die Geschäfte des Reichskriegsministeriums übernahm. Der Begriff Reichskriegsministerium wurde nun nicht mehr verwandt, da daraus jetzt das Oberkommando der Wehrmacht hervorgegangen war. Der bisherige Reichskriegminister und Oberbefehlshaber der Wehrmacht, Generalfeldmarschall von Blomberg wurde zuvor entlassen, und Chef des neuen Oberkommando der Wehrmacht wurde nun, der Chef des bisherigen Wehrmachtamtes, General der Artillerie W. Keitel. Dieser übte nun im Rang eines Reichsministers, ebenfalls die Befugnisse des bisherigen Reichskriegsministers aus.

Im Dezember 1941 übernahm Hitler persönlich den Oberbefehl des Heeres, nachdem er zuvor Generalfeldmarschall von Brauchitsch aus diesem Amt entlassen hatte. Hierdurch wurde der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht noch mit einigen zusätzlichen Befugnissen des Oberbefehlshabers des Heeres beauftragt. Nach einer Verfügung vom 19.12.1941 heisst es wie folgt: "Die übrigen Befugnisse des Oberbefehlshabers des Heeres übt im Auftrag des Führers der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Keitel, aus.

 

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